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Video vom Fernsehkanal 9

Der Fernsehsender "Canal 9" besuchte vor kurzem eine der von Grupo VAPF errichteten Luxusvillen in Cumbre del Sol.

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Ratgeber im Kampf gegen den Palmrüssler

Das Rathaus von Benitachell hat neue Ratschläge zur Bekämpfung des Palmrüsslers (Picudo rojo) herausgegeben

Das Rathaus von Benitachell hat neue Ratschläge zur Bekämpfung des Palmrüsslers (Picudo rojo) herausgegeben

Das Rathaus von Benitachell hat neue Ratschläge zur Bekämpfung des Palmrüsslers (Picudo rojo), der Palmen in Parkanlagen und in Privatgärten überfällt, herausgegeben.

- Erstens: Die Bürger, die Dattelpalmen (Phoenix dactylifera) oder Kanarische Dattelpalmen (Phoenix canariensis) in ihren Gärten stehen haben und Symptome eines möglichen Picudo Rojo Befalls entdecken, sollten sich umgehend mit dem Umweltschutzamt, Telefon 966 493 369 in Verbindung setzen. Auch kann man sich mit dem Agrarministerium in Valencia kurzschließen. Das Rathaus wird die Palmen von einem Inspektor auf Befall untersuchen lassen und das vom Ministerium erarbeitete Protokoll zur Bekämpfung bekannt geben. Dem sollte man Folge leisten.

- Zweitens: Der Weiterverkauf oder generelle Verkauf der von der Plage betroffenen Pflanzen ist verboten.

- Drittens: Es ist ratsam, eine Präventivbehandlung zwischen März und Dezember durchzuführen, ebenso wie nach jedem Palmschnitt oder einer Stammreinigung.

- Viertens: Der Palmschnitt sollte nur im Winter, zwischen Januar und Februar, erfolgen.

- Fünftens: Die Gärtnereien, die Fällarbeiten einer befallenen Palme, Palmschnitt, Reinigung oder pflanzensanitäre Behandlungen vornehmen dürfen, müssen vom Agrarministerium autorisiert sein. Haben Firmen keine Genehmigung des Ministeriums werden sie befallene Palmen nicht bearbeiten und behandeln dürfen.

- Sechstens: Es ist nicht empfehlenswert, für die Plage anfällige Palmsorten wie die Dattelpalme und die Kanarische Dattelpalme, im Gemeindegebiet anzupflanzen. Es sei denn, sie verfügen über den gesetzlich erforderlichen Pflanzenpass.

- Siebtens: Strafen sind im Gesetz 43/2002 über Pflanzengesundheit festgelegt.

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