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Video vom Fernsehkanal 9

Der Fernsehsender "Canal 9" besuchte vor kurzem eine der von Grupo VAPF errichteten Luxusvillen in Cumbre del Sol.

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Einkommensteuer für Nicht-Residenten

Information zur Einkommensteuer für Residenten und Nicht-Residenten sowie zur Vermögenssteuer

Information zur Einkommensteuer für Residenten und Nicht-Residenten sowie zur Vermögenssteuer

In den vergangenen Monaten haben verschiedene Eigentümer von Immobilien in der Urbanisation Cumbre del Sol in Benitachell die Informations- und Verkaufsbüros der  Grupo VAPF aufgesucht, und um Hilfe bezüglich eines Schreibens, das sie von der Steuerbehörde AEAT erhalten hatten, gebeten.

In der Mitteilung werden die Besitzer von Immobilien in Spanien informiert, dass es zu ihren Pflichten gehört, Steuern zu bezahlen. Dabei wird ein Unterschied zwischen den Residenten und den Nicht-Residenten gemacht. Impuesto sobre la Renta de No Residentes (IRNR) lautet die Einkommenssteuer für Nicht-Residenten; Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas (IRPF) ist die für Residenten zu zahlende Einkommenssteuer und Impuesto sobre el Patrimonio (IP) nennt sich die  Vermögenssteuer.

Damit Sie wissen, worum es sich in Ihrem Fall handelt, und nicht erst die Finanzverwaltung Kontrollen durchführen und Sanktionen verhängen lässt, haben wir uns mit den Anwälten von VTO ABOGADOS SL in Verbindung gesetzt, die sich sofort angeboten haben, sich um die Angelegenheit zu kümmern. Das bedeutet, sie berechnen die Beiträge und füllen die entsprechenden Formulare aus, um die Einkommensteuererklärung der Nicht-Residenten beim Finanzamt einzureichen. Die Steuerzahlungen werden nach Angaben des Kunden von dessen Bankkonto abgebucht. Dieser Service kostet 50 Euro zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Für weitere Information wenden Sie sich direkt an VTO ABOGADOS SL., Telefon  0034 96 573 16 35 oder E-Mail: v-tur@vtoabogados.com

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